Drohnen

Drohne

 

DROHNEN STRAFEN

NO-DRONE-ZONES IN ÖSTERREICH


Hier findest Du Informationen zu Drohnen Flugverbotszonen (auch No-Drone-Zones genannt) bzw. zu Drohnen Flugkarten in Österreich. Wir aktualisieren diesen Artikel laufend, um Dich auf dem neuesten Stand zu halten.

No-Drone-Zones – Stand Oktober 2020

Drohnen Flugverbotszonen können erweitert werden!

Werden die Drohnen Karten neu gemischt?
Wie wir wissen, gilt mit 31.12.2020 die neue Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Österreich. So jedenfalls die Ankündigung des zuständigen Bundesministeriums (bmvit) zur neuen EU Drohnenverordnung. Dabei ist auch vorgesehen, dass die verschiedenen Nationalstaaten in bestimmten geografischen Gebieten Drohnenflüge nach eigenem Ermessen einschränken dürfen (Stichwort: Drohnen Flugbeschränkungsgebiete). Dazu gehört, dass die zuständige Behörde (in Österreich die Austro Control) Drohnenflüge in ihrem Hoheitsgebiet zum Beispiel nur unter bestimmten Bedingungen erlauben kann bis hin zur kompletten Untersagung jeglichen Drohnenfluges (Stichwort: Drohnen Flugverbotszonen). Dass hier schon mal alle Gebiete rund um Flughäfen in Drohnen Flugkarten rot aufleuchten, dürfte klar sein. Welche dieser No-Drone-Zones hier aber zukünftig noch eingerichtet werden und wie die jeweiligen Drohnen Karten dann ganz genau ausschauen, kann jeder Nationalstaat für sich entscheiden bzw. bei Bedarf auch später noch nachbessern.

Oktober 2020: Laut Austro Control soll es in Österreich bei den No-Drone-Zones noch keine Verschärfungen geben!

Wir bleiben für Dich am Ball und veröffentlichen alle Neuigkeiten zu Drohnen Flugverbotszonen in den Drohnen Karten hier zeitnah!

Welche Strafen drohen bei Drohnen Flügen in No-Drone-Zones?

Aktuell sind und glücklicherweise noch keine Richtersprüche zu Flügen in definitiven No-Drone-Zones für Österreich bekannt. Generell aber erwarten Copter Piloten in Österreich mitunter empfindliche Strafen für illegale Drohnenflüge. Und diese gelten eben nicht nur für Flüge in ausgewiesenen Drohnen Flugverbotszonen der entsprechenden Drohnen Karten! Denn eine Drohne gilt hierzulande als uLFZ, also als unbemanntes Luftfahrzeug. Und dieses muss, ähnlich wie bei einem Kraftfahrzeug (KFZ), über alle notwendigen behördlichen Bewilligungen verfügen – Stichwort Drohnenbewilligung! Bei Inbetriebnahme eines unbemannten Luftfahrzeugs ohne behördliche uLFZ Bewilligung bzw. Drohnen Registrierung gibt’s Strafen von Seiten der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Die Rede ist von Geldstrafen von bis zu EUR 22.000 laut § 169 Luftfahrtgesetz oder gar von einem Freiheitsentzug von bis zu sechs Wochen. Aus Insiderkreisen hört man, dass das durchschnittliche Bußgeld bei unbewilligtem Drohnenflug aktuell zwischen 5.000 bis 8.000 Euro liegt. Dass natürlich bei UAV Flügen in No-Drone-Zones (wie zum Beispiel in Flughafennähe) noch weit höhere Strafen drohen, dürfte hoffentlich jedem vernünftigen Copter Piloten einleuchten!

ACHTUNG! Mit 31.12.20 gilt das neue EU-Drohnenregulativ. Alle Informationen dazu finden Sie kompakt auf www.dronespace.at

 

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

 

Die Registrierung ist von jedem Drohnenbetreiber einmalig für alle von ihm betriebenen Drohnen vorzunehmen. Dabei wird eine Registrierungsnummer vergeben, die der Betreiber auf allen von ihm betriebenen Drohnen anbringen muss. Es handelt sich um ein ähnliches System wie das Kennzeichen bei einem KFZ, nur dass pro Betreiber eine Kennung für alle von ihm betriebenen Drohnen zugewiesen wird und nicht für jedes Gerät eine Eigene. Ausgenommen von der Registrierung sind nur Drohnen, die leichter als 250g sind und keine Sensoren zur Erfassung persönlicher Daten (z.B. eine Kamera) haben.

 

Der Drohnenführerschein wird für alle Drohnenpiloten verpflichtend, die mit Drohnen mit einem Gewicht über 250g fliegen wollen. Dabei handelt es sich um einen Online-Kurs, der kostenlos auf dronespace.at von Austro Control zur Verfügung gestellt wird. Nach Absolvierung des Online-Trainings ist – ebenfalls online – ein Multiple Choice Test von 40 Fragen zu absolvieren. Bei positiver Beurteilung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Führerschein ist bei jedem Flug entweder elektronisch (etwa am Smartphone) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

Die wichtigsten Punkte zur Nutzung:

Das neue Drohnenregulativ für Österreich

Seit 31.12.2020 gelten auch in Österreich neue, europaweit einheitliche Regeln für die Drohnennutzung. Was sich dadurch für Drohnenpiloten ändert, unter welche Kategorie Ihre Drohne fällt, und ob Sie diese registrieren müssen oder den Drohnenführerschein brauchen erfahren Sie hier.


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Drohnenregulativ

Die wichtigsten Änderungen

  • Verpflichtende Online-Registrierung für den Betreiber einer Drohne (unter www.dronespace.at)
  • "Kleiner" und "großer" Drohnenführerschein für unterschiedliche Klassen
  • Einstufung in die Kategorien "Open", "Specific" und "Certified"
  • Vorschriften für Hersteller (z.B. CE-Klassifizierung)
  • Abstand zu unbeteiligten Personen je nach Kategorie klar definiert
  • Einfachere Nutzung im EU-Ausland 
  • Keine Unterscheidung zwischen Kameradrohne und Modellflugzeug
  • Mindestalter (16 Jahre) für Betreiber registrierungspflichtiger Drohnen

Online-Registrierung

Statt der bisherigen Bewilligung der Luftfahrtbehörde für jedes einzelne Fluggerät müssen sich Drohnenbetreiber nun online registrieren und können dann mehrere Drohnen unter einer Betreibernummer fliegen. Unter die Registrierungspflicht fallen:

  • Alle Drohnen über 250 g (mit Kamera und ohne Kamera)
  • Drohnen (ausgenommen Spielzeug) unter 250 g mit Kamera
  • Drohnen, die beim Aufprall eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (zB. „Renndrohnen“)

Die Registrierung erfolgt über die Plattform der Luftfahrtbehörde unter www.dronespace.at, kostet einmalig 31,20 Euro und ist voraussichtlich für 3 Jahre gültig. Das Mindestalter für den Betrieb registrierungspflichtiger Drohnen beträgt 16 Jahre. Nach der Registrierung erhält der Drohnenpilot eine Betreibernummer, die dann auf den Fluggeräten des Piloten angebracht werden muss.

Der Drohnenführerschein

Kleiner Drohnenführerschein (Kategorie A1 und A3)
Für den Betrieb aller Drohnen über 250 g muss der Betreiber einen Online-Kurs absolvieren und anschließend den Online-Test (40 Multiple Choice Fragen) bestehen. Die Themengebiete umfassen zum Beispiel Flugsicherheit, Luftrecht oder den Schutz der Privatsphäre und Daten Dritter. Nach bestandener Prüfung erhält der Betreiber die Bestätigung des Kenntnisnachweises zugesandt. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. Smartphone) oder in ausgedruckter Form mitzuführen. Damit darf ein Drohnenpilot dann in allen EU-Mitgliedsstaaten in gleichem Umfang seine Drohne betreiben. Die Absolvierung des Online-Tests ist kostenlos und erfolgt über www.dronespace.at.

Großer Drohnenführerschein (Kategorie A2)
Voraussetzung für den nächsthöheren Kenntnisnachweis ist die erfolgreiche Absolvierung des kleinen Drohnenführerscheins. Zusätzlich muss der Pilot ein praktisches Selbsttraining (z.B. auf einem freien Feld) absolvieren. Anschließend kann der Theorietest bei einer behördlich anerkannten Stelle absolviert werden. Er besteht aus 30 Multiple Choice Fragen und umfasst die drei Themengebiete Meteorologie, UAS-Flugleistung und technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt per E-Mail an examinations@austrocontrol.at mindestens 10 Werktage vor dem gewünschten Termin.

Die unterschiedlichen Kategorien

Kategorie Open
Beträgt das Abfluggewicht unter 25 kg und wird die Drohne bei direkter Sichtverbindung betrieben dann fällt sie unter die Kategorie "Open". Dort sind Flüge bis 120 m Höhe erlaubt, auch der Abstand zu unbeteiligten Personen ist klar geregelt, Flüge über Menschenansammlungen sind jedenfalls verboten.
Achtung: Die entsprechende Klasse (C0 - C4) ist bei manchen Drohnen schon auf der Verpackung ersichtlich. Ein Großteil der sich im Handel befindlichen Drohnen besitzt diese Klassifizierung nicht, kann aber weiterhin in der "Limited Open" Kategorie betrieben werden, für die andere Gewichtsgrenzen gelten.
Innerhalb der Open Kategorie gibt es - je nach Gewicht - noch 3 Subkategorien (A1, A2 und A3), für die unterschiedliche Mindestabstände zu Unbeteiligten und Kompetenznachweise für den Betreiber gelten. Für Drohnen ohne CE-Zertifizierung gelten eigene Gewichtsgrenzen für die jeweiligen Kategorien.

A1 - Nah am Menschen

  • Flüge über unbeteiligte Personen sollten vermieden werden, sind aber prinzipiell nicht verboten
  • Drohnen der Klasse C1 (max. 900 g) und CO (max. 250 g)
  • Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 500 g
  • Anforderungen an den Piloten:
  •  Gebrauchsanweisung lesen
  •  Online Registrierung (entfällt für Spielzeugdrohnen)
  •  Kleiner Drohnenführerschein (alle Drohnen über 250 g)

A2 - Sicherer Abstand zu unbeteiligten Personen

  • Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen (5 m Abstand im Low-Speed Modus) für Drohnen mit CE-Klassifizierung
  • Mindestabstand von 50 m zu unbeteiligten Personen für Drohnen ohne CE-Klassifizierung
  • Drohnen der Klasse C2 (max. 4 kg)
  • Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 2 kg
  • Anforderungen an den Piloten wie für A1
       + großer Drohnenführerschein

A3 - Weit weg von unbeteiligten Personen

  • Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten
  • Keine unbeteiligten Personen im geplanten Flugareal
  • Drohnen der Klasse C3 und C4 & Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 25 kg
  • Anforderungen an den Piloten wie für A1

Kategorie Specific
Wenn eine der Vorgaben der Open Kategorie nicht erfüllt ist, fällt der Flug in die Kategorie Specific und vor dem Betrieb ist eine Bewilligung der Luftfahrtbehörde einzuholen. Die Specific Kategorie erlaubt somit auch Flüge außerhalb der Sichtweite, Flüge mit Drohnen über 25 kg oder Flüge mit Drohnen über 4 kg im besiedelten Gebiet. Anwendungsfälle für diese Kategorie können Kameraflüge über Städten oder die Befliegung von Infrastruktur sein.

Kategorie Certified
Die Kategorie Certified ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar zur bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht z.B. eine Zertifizierung des Fluggerätes vor.

Folgende Flüge fallen jedenfalls in die Certified Kategorie:

  • Transport von Personen
  • Transport von Gefahrgut
  • Flüge über Menschenansammlungen mit Drohnen von über 3 Metern Größe

Die Regelungen für die Kategorie „Certified“ sind derzeit auf europäischer Ebene noch in Ausarbeitung. Derzeit ist daher in diesen Fällen eine Ausstellung von Bewilligungen noch nicht möglich.



16.01.2017