Die elektronische Unterschrift öffentlicher Institutionen
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Haslach an der Mühl auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Marktgemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments, zusammen.
Veröffentlichung der Bildmarke:
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Haslach an der Mühl gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.
Elektronische Signaturprüfung:
http://www.signaturpruefung.gv.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Haslach an der Mühl:
Tel. +43 (7289) 71750