Einhaltung Lichtraumprofil

Bitte achten Sie darauf, dass das Lichtraumprofil eingehalten wird. 
Speziell im Winter können die Winterdienstfahrzeuge, Müllsammelfahrzeuge oder sonstige LKW durch vereiste und mit Schnee bedeckte herunterhängende Äste beschädigt werden. Die Durchfahrtshöhe von 4,50 m auf Straßen und 2,20 m am Gehsteig ist von den angrenzenden Grundstückseigentümern freizuhalten und bei Bedarf Entastungen und Strauchrückschnitt vorzunehmen. Wir ersuchen auch die Landwirte wie alle Jahre ihre Waldstücke entlang von Walddurchfahrten zu kontrollieren und nötige Entastungen rechtzeitig vorzunehmen!


Lichtraumprofil Grafik


20.11.2023