Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 25a OÖ BauO mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 12 m² auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Solaranlagen ab 20 m² oder deren Anbringung an Bauwerken.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens
  • Zuständig